Elterninfo - Hausaufgabenregelung


 

Grundlage für die Regelung der Hausaufgaben ist der Erlass (RdErl. D. MK v. 22.3.2012).

Die Hausaufgaben sollen den Unterricht ergänzen und die Schüler in ihrem Lernprozess unterstützen. Hierbei ist eine differenzierte Aufgabenstellung wichtig, um das individuelle Lernen zu fördern und zu fordern.

An unserer Schule sind die Hausaufgaben ausgerichtet auf:

 

-    Übung, Anwendung und Vertiefung des Gelernten

-    Förderung selbstständigen Lernens

-    Förderung lernschwacher Schüler

 

Die Art und der Umfang der Hausaufgaben müssen den Lernvoraussetzungen der Schüler entsprechen. Weiterhin sollen sie sich aus dem Unterricht ergeben oder können Teile des Unterrichts einleiten.

In Klasse 1 und 2 wird den Eltern auf den Elternabenden vorgestellt, wie die Hausaufgaben (Art der Hilfestellung, Selbstständigkeit, Ort, Atmosphäre …) angefertigt werden sollen.

Nicht angefertigte Hausaufgaben müssen später nachgereicht werden. Wenn die Hausaufgaben in einem Fach mehrfach nicht angefertigt worden sind, erfolgt eine Mitteilung an die Eltern. Im Gespräch wird versucht, die Gründe für das Nichtanfertigen zu erfahren.

Für die Erledigung der Hausaufgaben sind im Primarbereich 30 Minuten per Erlass geregelt. Die Lehrkräfte einer Klasse sprechen sich möglichst ab, um den Zeitaufwand für die in allen Unterrichtsfächern gestellten Hausaufgaben angemessen zu halten. Die Hausaufgaben eines Faches werden sichtbar an der Tafel festgehalten und von den Schülern im Grundschulplaner notiert. Eine Würdigung der angefertigten Aufgaben findet durch die Kontrolle der Lehrkräfte statt.